Für alle Studierenden, die vergangenes Winter- und/oder Sommersemester beim SWFR BAföG beantragt haben (auch an diejenigen, für die sich kein Förderungsbetrag errechnet hat) und deren BAföG-Bewilligungszeitraum (BWZ) im August oder September 2025 endet, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Damit der Anspruch ab September bzw. Oktober 2025 gesichert ist, solltet ihr euren BAföG-Antrag für den Folgezeitraum vollständig sobald wie möglich bei uns einreichen. Wird der Weiterförderungsantrag erst kurz vor Beginn des WS 2025/2026 gestellt, muss wegen der erhöhten Zahl von Antragsstellungen mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Die Vordrucke für den BAföG-Antrag liegen im Infoladen des Studierendenwerks aus bzw. sind in der Sidebar zu finden. Grundlage für die Berechnung bilden die Einkommensverhältnisse der Eltern aus dem Kalenderjahr 2023.