Info an alle Studierenden: Jetzt BAföG-Weiterförderungsanträge stellen

Für alle Studierenden, die vergangenes Winter- und/oder Sommersemester beim SWFR BAföG beantragt haben (auch an diejenigen, für die sich kein Förderungsbetrag errechnet hat) und deren BAföG-Bewilligungszeitraum (BWZ) im August oder September 2025 endet, möchten wir auf folgendes hinweisen: 

Damit der Anspruch ab September bzw. Oktober 2025 gesichert ist, solltet ihr euren BAföG-Antrag für den Folgezeitraum vollständig sobald wie möglich bei uns einreichen. Wird der Weiterförderungsantrag erst kurz vor Beginn des WS 2025/2026 gestellt, muss wegen der erhöhten Zahl von Antragsstellungen mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Die Vordrucke für den BAföG-Antrag liegen im Infoladen des Studierendenwerks aus bzw. sind in der Sidebar zu finden. Grundlage für die Berechnung bilden die Einkommensverhältnisse der Eltern aus dem Kalenderjahr 2023.

Hier könnt ihr euren Weiterförderungsantrag runterladen.