Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Studierendenwerk Freiburg ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Studierendenwerk Freiburg.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalt

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

2.1 Unverhältnismäßige Belastung
  • Es sind nicht bei allen Bildern und Grafiken Alternativtexte hinterlegt.
  • Nicht alle Formulare sind derzeit komplett barrierefrei.
  • Nicht alle PDF-Dateien liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Nicht alle Listen und interaktiven Bedienelemente sind mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
  • Die Farbkontraste von Text- und Grafikelementen sind derzeit noch nicht komplett barrierefrei.
  • Noch nicht alle Menüpunkte sind mit der Tastatur anwählbar.
  • Links sind noch nicht für Screenreader beschriftet.
3. Zusätzliche Hinweise

Unser Webauftritt ist sehr umfänglich und vielfältig. Wir arbeiten daran, die oben genannten Punkte umzusetzen.
Informationen in Leichter Sprache findet man unter diesem Link.
Informationen in Gebärdensprache findet man unter diesem Link.

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.04.2022 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-B1 l-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).  

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.04.2023 überprüft.

5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Studierendenwerk Freiburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Basler Straße 2
79100 Freiburg

Telefon: 0761 - 2101-322
E-Mail: presse@swfr.de

6. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Studierendenwerk Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 5 dieser Erklärung.

Falls das Studierendenwerk Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die von der Landesregierung beauftragte Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu wenden. Die Kontaktdaten ihrer Geschäftsstelle sind:

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 279 3360 
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Sie können sich auch an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Wer das in Ihrem Stadt- oder Landkreis ist, steht auf der Webseite des Kreises.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.