Leichte Sprache

Leichte Sprache

Das ist die Internet-Seite vom Studierendenwerk Freiburg.

Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache.

Wir erklären Ihnen, was ein Studierendenwerk macht.

Im Studierendenwerk Freiburg arbeiten Menschen. Die Menschen kümmern sich um rund 50.000 Studierende.

Studierende sind Personen, die studieren und lernen. Studieren kann man an einer Hochschule oder Universität.

Das Studierendenwerk Freiburg kümmert sich um die Studierenden in Freiburg, Furtwangen, Offenburg und Gengenbach, Kehl, Lörrach und Villingen-Schwenningen.

Das Studierendenwerk hat viele Aufgaben:

Studierende brauchen Geld. Das Studierendenwerk zeigt ihnen, wo sie Geld bekommen können.

Studierende brauchen eine Wohnung. Das Studierendenwerk hat Wohnheime für Studierende. Da können viele Studierende wohnen. Sie müssen nur wenig Miete bezahlen.

Studierende brauchen Essen und Getränke. Das Studierendenwerk hat Mensen und Cafeterien. Hier können Studierende für wenig Geld essen und trinken.

Studierende brauchen manchmal Rat. Das Studierendenwerk kann viele Fragen beantworten.

Einige Studierende kommen aus dem Ausland. Sie kennen sich hier nicht gut aus. Das Studierendenwerk hilft ihnen.

Manche Studierende haben Kinder. Das Studierendenwerk hat Kindertagesstätten. Die Kinder können dort spielen und essen. Die Studierenden können dann besser lernen.

Manchmal haben Studierende Probleme und Sorgen. Das Studierendenwerk hilft ihnen.

Studierende haben auch freie Zeit. Da lernen sie nicht. Das Studierendenwerk hat viele Freizeitangebote. Da können die Studierenden Freunde finden.

Es gibt ein Gesetz, das die Aufgaben des Studierendenwerks regelt. Das ist das Studierendenwerksgesetz.

 

Hinweise zur Navigation. Das ist die Bedienung der Internet-Seite.

Auf der Internet-Seite werden die Aufgaben des Studierendenwerks in sechsThemenbereiche aufgeteilt.

Jedes Thema hat eine eigene Farbe. Damit lässt sich einfach erkennen, um welche Aufgabe es geht. Zum Beispiel hat "GELD" die Farbe blau.

Gleich auf der Startseite kann man über die Navigation einen Bereich auswählen. Dann erhält man die Informationen zu diesem Bereich.

Ein neues Menü erscheint darunter. Hier lassen sich weitere Unterseiten zum Thema anklicken.

 

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Studierendenwerk bemüht sich, die Internetseite barrierefrei zu halten.

Barrierefrei bedeutet: Ohne Hindernisse.

Das heißt, jeder soll die Internetseite einfach nutzen können. Besonders auch Menschen mit Behinderungen.

Texte sollen gut sichtbar und lesbar sein. Oder: Der Besucher kann die Seite mit seiner Tastatur bedienen.

Wir haben die Internet-Seite auch selbst geprüft.

Viele Inhalte unserer Internet-Seite halten die Gesetze zu der Barriere-Freiheit ein. 

Manche Inhalte haben noch Barrieren. Zum Beispiel PDF-Dateien. Das sind Dateien zum Herunterladen.
Wir werden das aber schrittweise besser machen.

Die Erklärung wird immer wieder überprüft. Wenn nötig überarbeiten wir sie.

Was Sie tun können, wenn diese Website nicht barrierefrei ist:
Diese Website soll für alle Menschen gut zu benutzen sein. Das steht im Gesetz für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg. Wenn Sie Probleme haben, diese Website zu benutzen, können Sie uns das sagen. 

Hier ist unsere Adresse:

Studierendenwerk Freiburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Basler Straße 2
79100 Freiburg

Telefon: 0761 - 2101-322
E-Mail: presse@swfr.de

Wenn wir Ihnen nicht schnell genug antworten, können Sie sich an andere Menschen wenden. Diese Menschen helfen Ihnen, wenn Sie sich beschweren wollen. Das nennt man Ombuds-Funktion.
Die Ombuds-Funktion hat die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Sie heißt Simone Fischer. So können Sie sie erreichen:

Adresse: Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 279 3360 
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Es gibt auch Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Sie können auch eine Klage einreichen, wenn Sie sich benachteiligt fühlen. Das steht im Gesetz für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg.