Wohnberechtigungsschein (WBS)

Für einen Großteil unserer Familienwohnungen in der Studentensiedlung sowie im durch das Förderprogramm „Junges Wohnen“ geförderte Wohnheim in der Falkenbergerstraße 20a in Freiburg ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) des Landes Baden-Württemberg erforderlich.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der WBS ist ein amtlicher Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung erfüllen. Er ist in Baden-Württemberg auszustellen und dann auch für Baden-Württemberg gültig. Er ermöglicht den Abschluss eines Mietvertrags für eine Sozialwohnung – jedoch ohne Anspruch auf eine bestimmte Wohnung oder ein Wohnheimzimmer.

Voraussetzungen für den WBS ist ausschließlich das Einkommen

Einkommensgrenze für einen 1-Personen: max. 57.800 € Bruttojahreseinkommen (Stand 2025)
Wohnberechtigung: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Ausländische Studierende können einen WBS beantragen, sofern sie sich mindestens für die Dauer eines Jahres in Baden-Württemberg aufhalten dürfen. Eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr nachweisen.

Wo den WBS beantragen?

  • Wenn Sie bereits in Baden-Württemberg wohnen:
    ➤ Antrag bei der örtlichen Gemeindeverwaltung, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
  • Wenn Sie aus einem anderen Bundesland oder einem EU-Land kommen:
    ➤ Antrag direkt beim Bürgeramt der Stadt Freiburg einreichen

Wie den WBS beantragen?

Wenn Sie bereits in Baden-Württemberg wohnen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung über die Beantragung eines WBS. Kleinere Kommunen bearbeiten WBS-Anträge in der Regel sehr viel schneller. 

Wichtige Hinweise

  • Der WBS ist max. ein Jahr gültig. Sobald Sie eingezogen sind, muss dieser nicht erneuert werden.
  • Der WBS ist keine Garantie für eine Wohnung oder Wohnheimplatz im SWFR.
  • Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet keine Geldleistungen, wie bspw.: Wohngeld oder Bafög.