FAQ Wohnen im SWFR
Im Folgenden findet ihr alle wichtigen Infos rund ums Thema Wohnen.
Apartments sind Einzelzimmer mit kleiner Küchenzeile und eigenem Bad/WC. Die Küche ist kein eigener Raum, darin unterscheidet sich ein Apartment von der 1-Zimmer-Wohnung. Apartments bieten wir in den meisten Wohnanlagen, z. B. im Campus, Lehener Straße, Stühlinger, Studentensiedlung, Vauban und Händelstraße in Freiburg, sowie im Großhausberg in Furtwangen und in der Zähringerstraße in Offenburg.
Der Auszugstermin muss spätestens 10 Arbeitstage vor Ihrem Auszugsdatum mit dem technischen Mitarbeiter über das Wohnportal vereinbart werden.
Auszugshinweise erhalten Sie von uns mit Ihrer Kündigungsbestätigung. Dort finden Sie auch Hinweise zu Schönheitsreparaturen und notwendigen Reinigungsarbeiten.
Die Zimmerabnahme erfolgt in der Regel kontaktlos. Anschließend kann Ihnen auf Wunsch gerne das Abnahmeprotokoll zugesandt werden. Sofern Sie eine persönliche Abnahme bevorzugen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen technischen Mitarbeiter.
Ihre Kaution erhalten Sie ca. 4 Wochen nach der Zimmerabnahme auf das uns bekannte Konto zurück.
Um die Miete sowie die einmalige Kaution oder anfallende Gebühren einziehen zu können, benötigen wir Ihre Bankverbindung bei einer Bank in Deutschland oder einem anderen Land mit EURO-Währung. Mit der Annahmeerklärung des Mietvertrags teilen Sie uns diese bitte mit. Sofern sich Ihre Bankverbindung ändert, melden Sie uns dies bitte am einfachsten über das Wohnportal.
Bewerbungen auf ein Wohnheimzimmer können nur online entgegen genommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab unter Online Bewerbung auf einen Wohnheimplatz.
Beachten Sie, dass es manchmal sinnvoller ist sich auf wenige Wohnheime zu konzentrieren, da nicht alle Wohnheime für alle geeignet sind. Und letztendlich sollen Sie sich im Wohnheim wohl fühlen. Es muss also kein Nachteil sein, wenn Sie sich ganz gezielt auf ein Wohnheim bei uns bewerben.
Die häufigste Wohnform in unseren Wohnheimen ist das Einzelzimmer. Das kann ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit 2 - 6 Personen sein oder aber auf einer Stockwerksgemeinschaft mit bis zu 22 Studierenden.
Bei der Anmietung eines Einzelzimmers teilen Sie sich die sanitären Einrichtungen und die Küche mit den Studierenden Ihrer WG oder Ihres Stockwerks. Es sollte daher nicht mit dem Apartment verwechselt werden, bei dem Sie Ihr eigenes "kleines Reich" haben.
Einzelzimmer werden nur mit einer Person belegt.
Generell erhalten Sie Ihre Schlüssel beim technischen Mitarbeiter direkt vor Ort. Achten Sie darauf, dass eine Schlüsselabgabe an Wochenenden und Feiertagen nicht möglich ist.
Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur Schlüsselübergabe, die Sie mit Ihrem Mietvertrag erhalten.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu den üblichen Sprechzeiten beim technischen Mitarbeiter vorbei zu schauen, können Sie auch einen Termin vereinbaren. Die Telefonnummern und Email-Adressen finden Sie bei den Mietvertragsunterlagen bzw. auf der Internetseite Ihres Wohnheims.
Informieren Sie sich ansonsten auch über die kostenpflichtige Möglichkeit den Schlüssel im Digisafe hinterlegen zu lassen.
Einziehen können Sie an jedem Tag nach dem im Mietvertrag angegebene Vertragsbeginns. Frühere Einzüge sind nur in absoluten Ausnahmen und nach Absprache mit dem Vormieter möglich.
Bei allen unseren Wohnanlagen besteht die Möglichkeit das Fahrrad überdacht, teilweise sogar eingeschlossen, unterzustellen.
Bei einigen Wohnheimen stehen auch Frelo-Mietfahrräder zu günstigen Konditionen zur Verfügung.
Für den Abschluss des Mietvertrags, Umzüge, vorzeitige Auszüge und weitere gesonderte Leistungen erheben wir Gebühren. Die Gebührenübersicht in ihrer gültigen Fassung finden Sie hier.
Die Hausordnung haben Sie mit den Vertragsunterlagen erhalten. Sie ist Vertragsbestandteil und von den Mieterinnen und Mietern einzuhalten. Wir empfehlen daher dringend diese zu beachten.
Verstöße gegen die Hausordnung können zur Abmahnung und im nächsten Schritt zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Für internationale Programm-Studierende stehen über das International Office Ihrer Hochschule Festzimmerkontingente zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Stelle.
So genannte Freemover haben die Möglichkeit für den Studienort Freiburg ein Service Paket zu erwerben und so bereits vor der Anreise die größten Hürden wie Zimmerbeschaffung und Anmeldung bei der Krankenkasse genommen zu haben.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit sich online auf einen Wohnheimplatz zu bewerben.
In allen unseren Wohnheimen haben Sie standardmäßig einen Internetzugang in Ihrem Zimmer, teilweise auch mit WLAN-Router.
Sollten Sie Probleme mit dem Internetzugang haben, wenden Sie sich bitte an den Provider. Diesen finden Sie auf der Homepage Ihres Wohnheims.
Mit Beginn des Mietverhältnisses wird eine Kaution in Höhe von 400,00 für Einzelzimmer bzw. 500,00 € für Apartments und 700,00 € für Wohnungen fällig, die Sie nach Ihrem Auszug wieder zurück erhalten, sofern keine Beanstandungen am Zimmer vorliegen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt ca. 4 Wochen nach Ihrem Vertragsende.
Beachten Sie bitte unsere Hinweise unter Mietbuchhaltung.
Ihr Mietvertrag hat eine begrenzte Laufzeit, i.d.R. sind das maximal 6 Semester. Sollten Sie vorher ausziehen wollen, können Sie das Mietverhältnis mit einer Frist von 1 Monat zum Semesterende (für Freiburg 31.3. und 30.9., für Offenburg, Kehl, Villingen-Schwenningen und Furtwangen 28.2. und 31.8.) kündigen.
Kündigungen, die außerhalb dieser Frist eingehen, sind nicht fristgerecht aber zum Monatsende trotzdem möglich, sofern sie mindestens einen Monat vorab schriftlich angezeigt werden und die Nachfrage nach Wohnheimplätzen ausreichend ist. Für nicht fristgerechte Kündigungen fällt eine gesonderte Gebühr an. Auch kann es passieren, dass Sie weitere Monatsmieten bezahlen müssen, wobei wir uns immer bemühen so schnell wie möglich einen Nachmieter zu finden. Beachten Sie, dass wir mit der Weitervermietung von frei werdenden Zimmern 2 bis 3 Monate vorab beginnen. Je früher Sie uns Ihren Auszugswunsch anzeigen, desto größer sind die Chancen, dass wir einen passenden Nachmieter finden können.
Die Weitervermietung des Zimmers obliegt einzig dem Vermieter (also uns). Nachmieter Ihrerseits können nicht akzeptiert werden.
Kündigungen sind entweder über das Wohnportal möglich oder schriftlich, per Post und mit Unterschrift versehen an die Verwaltungsanschrift zu senden. Eine Formularvorlage finden Sie hier.
Unserer allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags und ab § 2 geregelt. Darin festgehalten ist, wer bei uns wohnberechtigt ist, welche Rechte und Pflichte Mieter und Vermieter haben, welche Kosten in der Miete enthalten sind, wie die Kündigungsbedingungen sind und vieles mehr. Wenn Sie sich die Bedingungen vorab ansehen möchten, schauen Sie auf unserer Seite "Rund um den Mietvertrag" nach.
Nachmieter werden generell vom Vermieter, also dem Studierendenwerk, ausgesucht. Vorschläge Ihrerseits können wir nicht berücksichtigen (mit Ausnahme Händelstraße 20 und Altbau Falkenbergerstraße).
Parkplätze stehen bei allen Wohnanlagen zur Verfügung. Teilweise können auch Garagenplätze oder überdachte Stellplätze angemietet werden. Sofern Sie einen Parkplatz anmieten möchten, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Mitarbeiter für Ihr Wohnheim.
Der Rundfunkbeitrag ist nicht Bestandteil der Warmmiete und von den Mieterinnen und Mietern selbst zu zahlen. Informationen wer wie und was bezahlen muss: Informationen zum Rundfunkbeitrag.
Die Studienbescheinigung ist Ihre Wohnberechtigung.
Sie sind verpflichtet, uns die für das jeweilige Semester gültige Studienbescheinigung bis zum 30.4. und 31.10. (bzw. 31.3. und 30.9. für Studierende in Offenburg, Villingen-Schwenningen und Furtwangen) über unser Wohnportal zuzusenden. Sofern Sie noch kein Kennwort haben, fordern Sie dieses einfach an. Anschließend können Sie Ihre Studienbescheinigung hochladen.
Sollten Sie uns die gültige Studienbescheinigung trotz Aufforderung nicht vorlegen, führt dies zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Umzüge können auf begründeten Antrag hin innerhalb der Wohnheime des Studierendenwerks genehmigt werden. Dabei verlängert sich die reguläre Maximallaufzeit des Mietvertrags nicht.
Generell sollten uns Umzugsanträge spätestens 2 Monate vorab angezeigt werden, damit wir Ihren Wunsch prüfen und ggf. berücksichtigen können. Bitte beachten Sie, dass wir Umzüge nur genehmigen können, wenn die Restlaufzeit Ihres Mietvertrags noch mindestens 1 Jahr beträgt.
Umzüge ziehen Gebühren nach sich. Diese finden Sie in unserer Gebührenordnung.
Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit zu bieten in einem Wohnheim zu wohnen, haben wir die Laufzeit der Mietverträge generell begrenzt. Derzeit liegt die Wohnzeit bei 6 Semestern.
Eine Verlängerung des Mietvertrags bis auf maximal 8 Semester kann in begründeten Fällen genehmigt werden.
Für einen Großteil unserer Familienwohnungen in der Studentensiedlung in Freiburg ist ein Wohnberechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg notwendig. Diesen können Sie beim
Amt für Wohnraumversorgung
Fahnenbergplatz 4
79089 Freiburg
Telefon: (0761) 201 5320
awv@stadt.freiburg.de
oder in Ihrer Heimatgemeinde (sofern diese in Baden-Württemberg liegt) beantragen.
Sollten Sie mit einer Mietzahlung in Rückstand geraten, informieren Sie bitte umgehend unsere Mietbuchhaltung. Es ist immer ratsam uns rechtzeitig zu informieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, bevor wir Sie anmahnen müssen.
Denken Sie daran: Zahlungsrückstände sind ein fristloser Kündigungsgrund des Vermieters.
Wenn Sie ins Ausland gehen, eine Auszeit benötigen oder studienbedingte Praktika machen und Ihr Zimmer nicht kündigen wollen, haben Sie die Möglichkeit dies für eine bestimmte Dauer zwischenzuvermieten.
Eine Zwischenvermietung ist dem Vermieter zwingend anzuzeigen. Dabei haben Sie das Recht einen Zwischenmieter vorzuschlagen, denn i.d.R. werden Sie persönliche Gegenstände in Ihrem Zimmer lassen.
Unter Rund um den Mietvertrag finden Sie einen Vordruck der Ihnen eine Hilfestellung gibt, welche Angaben wir für eine Zwischenvermietung benötigen. Dabei sollten Sie vorab schon darauf achten, dass Ihr Zwischenmieter ebenfalls einen studentischen Status einer uns angeschlossenen Hochschule hat. Andere Mieter werden von uns nicht akzeptiert.
Denken Sie daran: Bei einer Zwischenvermietung bleibt der Hauptmieter stets in der Haftung - für Mietausfälle oder Schäden am Mietobjekt.
Zwischenvermietungen oder auch Untervermietungen, die uns nicht angezeigt werden, führen zur Abmahnung bzw. zur fristlosen Kündigung.