Förderprogramm "Junges Wohnen"
Mehr Wohnraum für Studierende
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende ist in Baden-Württemberg weiterhin hoch. Um dieser Herausforderung zu begegnen, beteiligt sich das Land aktiv am Bundesförderprogramm „Junges Wohnen“, das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen initiiert wurde. Ziel ist es, zukunftsfähige und bezahlbare Wohnmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen.
Was ist das Förderprogramm "Junges Wohnen"?
Das Programm „Junges Wohnen“ unterstützt gezielt den Neubau, die Modernisierung und die Erweiterung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende. Dabei werden Investitionen in nachhaltige, klimagerechte und sozial verträgliche Wohnformen gefördert. Es geht darum, den Wohnraummangel insbesondere in Hochschulstädten zu lindern und die Lebensbedingungen junger Menschen zu verbessern.
Rolle der Studierendenwerke in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind die Studierendenwerke zentrale Akteure, wenn es um die Bereitstellung von Wohnheimplätzen geht. Dank ihrer Erfahrung im Bau und Betrieb studentischer Wohnanlagen sind sie ideale Partner bei der Umsetzung des Programms. Die Fördermittel ermöglichen den Studierendenwerken:
- neue Wohnheime zu planen und zu bauen,
- bestehende Anlagen energetisch zu sanieren,
- barrierefreie und moderne Wohnformen zu integrieren,
- ökologische Standards umzusetzen, z. B. durch energieeffizientes Bauen und nachhaltige Materialien.
Zugangsvoraussetzungen für "Junges Wohnen" geförderte Wohnheimplätze
Für Wohnheimplätze, die im Rahmen des Programms „Junges Wohnen“ gefördert wurden, gelten besondere Zugangsvoraussetzungen:
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) oder ein aktuell gültiger BAföG-Bescheid ist erforderlich, um in eine solche Unterkunft einziehen zu dürfen.
Damit wird sichergestellt, dass die geförderten Wohnangebote gezielt denjenigen zur Verfügung stehen, die finanziell auf Unterstützung angewiesen sind.
Sollte sich Ihr Wohnberechtigungsschein oder BAföG-Bescheid noch in der Bearbeitung befinden, können Sie sich trotzdem auf einen Wohnheimplatz bewerben.
Mit einer Einkommenserklärung versichern Sie uns, dass Sie die Kriterien für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) erfüllen, d. h., dass Ihr jährliches Bruttoeinkommen unter 57.800 Euro (Stand 2025) liegt.
Mehr Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie hier:
Wohnberechtigungsschein (WBS) : Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald