BAföG-Weiterförderungsanträge
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Informationen für Studierende des 4. Fachsemesters
Ab dem 5. Fachsemester wird die Ausbildungsförderung nur nach Vorlage des positiven Leistungsnachweises bewilligt. (Falls dieser nicht positiv vorgelegt werden kann, setzt euch bitte rechtzeitig mit dem BAföG-Amt in Verbindung).
Wird das Studium vorzeitig abgebrochen oder unterbrochen, muss dies rechtzeitig bei uns angezeigt werden.
Falls ihr noch Fragen habt, wendet euch bitte an eure/n Sachbearbeiter/in. Die Zuständigkeiten findet ihr auf unserer Website unter "Persönliche BAföG-Beratung".