BAföG-Weiterförderungsanträge
Jetzt BAföG-Weiterförderungsanträge stellen
Für alle Studierenden, die vergangenes Winter- und/oder Sommersemester beim SWFR BAföG beantragt haben (auch an diejenigen, für die sich kein Förderungsbetrag errechnet hat) und deren BAföG-Bewilligungszeitraum (BWZ) im August oder September endet, möchten wir auf folgendes hinweisen:
Damit der Anspruch ab September bzw. Oktober gesichert ist, solltet ihr euren BAföG-Antrag für den Folgezeitraum vollständig sobald wie möglich bei uns einreichen. Wird der Weiterförderungsantrag erst kurz vor Beginn des Wintersemesters oder Sommersemesters gestellt, muss wegen der erhöhten Zahl von Antragsstellungen mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Die Vordrucke für den BAföG-Antrag liegen im Infoladen des Studierendenwerks aus bzw. sind in der Sidebar zu finden. Der Antrag kann auf über das Online-Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden.
Grundlage für die Berechnung bilden die Einkommensverhältnisse der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Wenn dein Bewilligungszeitraum beispielsweise im Oktober 2025 beginnt, ist das Einkommen der Eltern von 2023 maßgeblich.
Achtung: Falls du deinen Antrag nach dem 4. Fachsemester stellst, ist der sogenannte Leistungsnachweis fällig! D.h. du musst nachweisen, dass du die üblichen Leistungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht hast. In vielen Fällen reicht dafür die ECTS-Übersicht, bei einigen Studiengängen ist jedoch das Formblatt 5 notwendig. Der Leistungsnachweis muss bis zum Ende des 4. Monats des anschließenden Semesters eingereicht werden, damit du rückwirkend Förderung erhalten kannst. Falls du dazu Fragen hast, informiere dich rechtzeitig bei uns!