BAföG-Weiterförderungsanträge

Jetzt BAföG-Weiterförderungsanträge stellen

Für alle Studierenden, die vergangenes Winter- und/oder Sommersemester beim SWFR BAföG beantragt haben (auch an diejenigen, für die sich kein Förderungsbetrag errechnet hat) und deren BAföG-Bewilligungszeitraum (BWZ) im August bzw. September 2024 endet, möchten wir auf folgendes hinweisen: 

Damit der Anspruch ab September bzw. Oktober 2024 gesichert ist und ihr keine Zahlungslücke riskiert, solltet ihr euren BAföG-Antrag für den Folgezeitraum vollständig noch im Juni 2024 (bei BWZ-Ende August) bzw. im Juli 2024 (bei BWZ-Ende September) bei uns einreichen. Wird der Weiterförderungsantrag erst kurz vor Beginn des WS 2024/2025 gestellt, muss wegen der erhöhten Zahl von Antragsstellungen und auch der angespannten Personalsituation leider mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Die Vordrucke für den BAföG-Antrag liegen im Infoladen des Studierendenwerks aus bzw. sind in der Sidebar zu finden. Grundlage für die Berechnung bilden die Einkommensverhältnisse der Eltern aus dem Kalenderjahr 2022.

Informationen für Studierende des 4. Fachsemesters

Ab dem 5. Fachsemester wird die Ausbildungsförderung nur nach Vorlage des positiven Leistungsnachweises bewilligt. (Falls dieser nicht positiv vorgelegt werden kann, setzt euch bitte rechtzeitig mit dem BAföG-Amt in Verbindung).

Wird das Studium vorzeitig abgebrochen oder unterbrochen, muss dies rechtzeitig bei uns angezeigt werden.

Falls ihr noch Fragen habt, wendet euch bitte an eure/n Sachbearbeiter/in. Die Zuständigkeiten findet ihr auf unserer Website unter "Persönliche BAföG-Beratung".