Zwischenvermietung
Zwischenvermietung
Wenn Sie ins Ausland gehen, eine Auszeit benötigen oder studienbedingte Praktika machen und Ihr Zimmer nicht kündigen wollen, haben Sie die Möglichkeit dieses für eine bestimmte Dauer zwischenzuvermieten.
- Eine Zwischenvermietung ist dem Vermieter zwingend anzuzeigen. Dabei haben Sie das Recht eine/n Zwischenmieter/in vorzuschlagen, denn i.d.R. werden Sie persönliche Gegenstände in Ihrem Zimmer lassen. Bei einer Zwischenvermietung bleibt der Hauptmieter stets in der Haftung - sowohl bei Mietausfällen oder Schäden am Mietobjekt.
- Unter Rund um den Mietvertrag finden Sie einen Vordruck der Ihnen eine Hilfestellung gibt, welche Angaben wir für eine Zwischenvermietung benötigen. Dabei sollten Sie vorab schon darauf achten, dass Ihr/e Zwischenmieter/in ebenfalls einen studentischen Status einer uns angeschlossenen Hochschule hat. Andere Mieter/innen können von uns nicht akzeptiert werden.
- Sofern Sie Ihr Zimmer für 3 Monate oder länger vermieten möchten, werden wir mit Ihnen und dem/r Zwischenmieter/in einen Vertrag unterschreiben.
- Bei Zwischenvermietungen unter 3 Monaten reicht die schriftliche Genehmigung von unserer Seite, in diesem Fall senden wir Ihnen und Ihrem/r Zwischenmieter/in eine Bestätigung mit Angabe des Zeitraums und der zu zahlenden monatlichen Miete.
- Zwischenvermietungen zu Beginn oder zum Ende eines Mietverhältnisses sind generell nicht möglich. In diesem Fall raten wir Ihnen sich für ein Zimmer zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerben oder das Mietverhältnis frühzeitig zu kündigen.
- Die maximale Dauer einer Zwischenvermietung beträgt 2 Semester.
- Denken Sie daran, dass alle Zwischenvermietungen generell spätestens 14 Tage vorab anzukündigen sind - kurzfristigere Anträge werden nicht akzeptiert.
- Wir behalten uns vor, von Ihnen vorgeschlagene Personen aus wichtigen Gründen abzulehnen, z.B. bei bereits erreichter Wohnzeit in einem unserer Wohnheime, fehlendem Hochschul- und somit Wohnberechtigung, vorliegender Abmahnungen oder fristloser Kündigung.
- Zwischenvermietungen oder auch Untervermietungen, die uns nicht angezeigt werden, führen zur Abmahnung bzw. zur fristlosen Kündigung.