Rundfunkbeitrags-Befreiung

Rundfunkbeitrag-Befreiung

Studierende können die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn du (bzw. der Haushaltsvorstand):

  • Leistungen nach BAföG erhälst und nicht bei den Eltern wohnst
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Kap. 3 erhälst
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II beziehst
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Kap. 4 beziehst
  • taubblind oder Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII bist
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII, Kap. 7 erhälst
  • Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetz erhälst
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhälst

Außerdem:

  • als Härtefall, wenn du keine der genannten Leistungen beziehst, da deine Einkünfte geringfügig über der Bewilligungsgrenze liegen (weniger als 17,50 €)
  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF können eine Ermäßigung beantragen

Ein Antrag kann nur mit dem erforderlichen Nachweis gestellt werden. Eine rückwirkende Befreiung/ Ermäßigung ist ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung für maximal drei Jahre möglich.

Auf der Homepage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) - den link findest du rechts - befindet sich ein Antragsformular, das online ausgefüllt und ausgedruckt werden kann. Es muss unterschrieben und zusammen mit einer einfachen Kopie des einzureichenden Nachweises auf dem Postweg an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln geschickt werden.