Rundfunkbeitrags-Befreiung

Rundfunkbeitrag-Befreiung

Studierende können sich unter bestimmten Umständen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.  

Wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf An­trag vom Rund­funk­beitrag be­freien lassen. Die Be­freiung gilt auch für Ehe­partner oder ein­ge­tragene Lebens­partner, je­doch nicht für andere Mit­bewohner. 

Mehr Infos für Studierende gibt es hier: Der Rundfunkbeitrag - Informationen für Studierende

Eine Befreiung oder Er­mäßi­gung ist nur unter be­stimmten Voraussetzungen für Menschen mit Behinderung möglich. Weitere Informationen findet ihr hier: Der Rundfunkbeitrag - Menschen mit Behinderung

Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung findet ihr hier: Der Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

Noch Fragen ? Dann melde dich gerne bei der Sozialberatung. Die Kontaktdaten findest du in der Infobox.