Sozialleistungen im Studium
Während des Studiums gelten für Studierende besondere Regelungen. Zur Deckung des Lebensunterhalts gibt es als staatliche Unterstützungsleistung primär das BAföG. In bestimmten Ausnahmefällen können Studierende auch Anspruch auf andere Sozialleistungen haben. Hier geben wir euch einen groben Überblick über die Leistungen. Da es sich hierbei jedoch in der Regel um Einzelfälle handelt, empfehlen wir euch vorab zu uns in die Beratung zu kommen, damit wir für euch die beste Lösung finden können.
Mit dem BAföG wird vom Staat die erste Ausbildung an Hochschulen unterstützt. Ob BAföG gewährt wird, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Alter, der Staatsangehörigkeit beziehungsweise dem Aufenthaltsstatus und dem Einkommen und Vermögen, auch der Eltern ab.
Bei uns in der BAföG Kurzberatung könnt ihr euch unverbindlich von unserem BAföG- Amt beraten lassen und erste Fragen klären.
Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da primär das BAföG für die Studienfinanzierung vorgesehen ist und hierin bereits ein Mietzuschuss enthalten ist.
Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen, wenn zum Beispiel dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG mehr besteht oder Kinder mit im Haushalt leben.
Wir beraten euch gerne zu der besten Lösung für eure individuelle Situation.
Studierende in einem Vollzeitstudium haben keinen Anspruch auf ALG I.
In einem Teilzeitstudium mit einem zeitlichen Aufwand von maximal 14,9 Stunden pro Woche (inklusive Vor- und Nachbereitung) ist der Bezug von Arbeitslosengeld jedoch möglich. Zur Glaubhaftmachung ist eine Bescheinigung der Hochschule gemäß § 139 SGB III erforderlich, aus der der zeitliche Umfang des Studiums ersichtlich ist.
Ähnlich wie bei dem Bezug von Wohngeld haben Studierende auch keinen Anspruch auf ALG II Leistungen.
Während eines Urlaubssemesters gelten jedoch andere Regelungen. Wenn ihr plant, ein Urlaubssemester in Anspruch zu nehmen, kommt gerne vorab zu uns in die Sozialberatung. Dann können wir euch zu den finanziellen Möglichkeiten während eines Urlaubssemesters informieren.