Krankenversicherung
Alle Studierende, sowohl deutsche als auch internationale Studierende, müssen in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen, um zum Studium zugelassen zu werden.
Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein: entweder über die Familienversicherung, über eine spezielle studentische Krankenversicherung oder über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende über 30.
Studierende sind in der Kranken- und Pflegversicherung nicht versicherungspflichtig, wenn sie familienversichert sind. Normalerweise können sich Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichern, das heißt, es fallen keine eigenen Versicherungsbeiträge an. Das gilt jedoch nur, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen nicht höher als 535 € (beim Minijob: 556 €) ist. Eine Verlängerung der gesetzlichen Familienversicherung ist bis zu einem Jahr möglich, z.B. wegen Wehr- oder Freiwilligendienst.
Für Studierende, die nicht mehr familienversichert sind, besteht Versicherungspflicht in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen speziellen Tarif für Studierende an. Die studentische Krankenversicherung besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Über diesen Zeitpunkt hinaus kann die Versicherungspflicht fortbestehen, wenn die Art der Ausbildung, familiäre Gründe oder persönliche Gründe, (z.B. zweiter Bildungsweg, längere Krankheit oder Geburt sowie Betreuung eines Kindes), die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit dies rechtfertigen.
Studierende sind grundsätzlich krankenversicherungspflichtig.
Studierende und Studienbewerber*innen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind und sich von der studentischen Krankenversicherung befreien lassen wollen, müssen einer Gesetzlichen Krankenkasse eine Bestätigung ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen und die „Befreiung von der Versicherungspflicht der Studierenden“ beantragen. Der Befreiungsbescheid muss mit den Unterlagen für die Einschreibung vorgelegt werden.
Achtung: Diese Befreiung gilt in der Regel für die gesamte Zeit des Studiums, d.h. eine zu Beginn des Studiums getroffene Entscheidung für die private Krankenversicherung ist während des gesamten Studiums nicht mehr änderbar. Nach dem Studium kannst du der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel dann wieder beitreten, wenn du eine abhängige Beschäftigung antrittst.
In Deutschland muss mit Einschreibung eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Hier gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Versicherung: die gesetzliche und die private.
Wir empfehlen internationalen Studierende eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, auch wenn es auf den ersten Blick günstigere private Alternativen gibt. Häufig decken diese nicht den notwenigen Versicherungsschutz komplett ab und wenn man sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit hat, kann man während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Mehr Informationen hier zu gibt es hier: DSW Internationale Studierende: Krankenversicherung
Studierende aus EU-Staaten, die eine "European Health Insurance Card" (EHIC) besitzen, müssen ihre Karte bei einer Gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Techniker Krankenkasse usw.) vorlegen. Du erhältst dann eine Bescheinigung, dass du von der Versicherungspflicht befreit bist. Achtung: wenn du über die EHIC versichert bist und einen Job in Deutschland aufnimmst, musst du dich in der Regel in Deutschland krankenversichern! Bitte kläre dies mit deiner Krankenkasse ab.