Jobben
Während des Studiums gibt es verschiedene Arten an Nebenjobs. Bei allen ist wichtig, dass das Studium Vorrang hat. Wir geben euch an dieser Stelle eine grobe Übersicht über die verschiedenen Arten von Jobs. Gerne beraten wir euch hierzu ausführlicher in unserer Sozialberatung. Hier bekommt ihr auch weitere Informationen zur Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei den jeweiligen Jobs. Für internationale Studierende gelten hierbei besondere Regelungen. Bitte beachten Sie hierfür die englische Version dieser Seite.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Die Beschäftigung ist auf Dauer angelegt
- Das Gehalt übersteigt insgesamt nicht die Grenze von 556€ pro Monat
- Mehrere Minijobs sind parallel möglich, dürfen aber insgesamt die Einkommensgrenze von 556€ pro Monat nicht übersteigen
- Bei einer zusätzlichen kurzfristigen Beschäftigung, dürfen die 556€ pro Monat überschritten werden
z.B. Semesterferien-Job
- Die Beschäftigung darf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern
- Die Höhe des Einkommens ist nicht relevant
- Die Dauer der Beschäftigung muss von Beginn an vertraglich festgelegt oder begrenzt sein
Mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Die Beschäftigung ist auf Dauer angelegt
- Das Gehalt übersteigt die Grenze von 556€ pro Monat
- In der Regel maximal 20 Stunden pro Woche
Im BAföG- Bewilligungszeitraum darf man bis 6.672€ dazu verdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Die Höhe des monatlichen Einkommens ist dabei flexibel.