BAföG steht für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es jungen Menschen, eine Ausbildung zu finanzieren, wenn sie oder ihre Familie dazu finanziell nicht in der Lage sind. Die Höhe der BAföG-Förderung ist dabei individuell - je nach Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Studierenden, deren Eltern oder der Ehe-/Lebenspartner oder -partnerinnen. Der BAföG-Höchstsatz liegt seit WS 20/21 bei 861 € pro Monat, die Förderung setzt sich dabei aus Zuschüssen und zinsfreien Darlehen zusammen.
Die wichtigsten Infos im Überblick:
Wer unsicher ist, ob eine BAföG-Förderung für das Studium beansprucht werden kann, kann sich in der BAföG-Abteilung des SWFR beraten lassen. Auch wenn man aufgrund der Einkommenssituation der Eltern nur wenig BAföG in Anspruch nehmen kann, bringt die Förderung verschiedene Vorteile mit sich - beispielsweise kann man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Neu: ab Wintersemester 2022/23 werden die BAföG-Sätze erhöht und mehr Studierende als bisher werden BAföG-berechtigt. Mehr dazu s. unten.
NEU: Für BAföG-Empfänger, die als erste in ihrer Familie einen Hochschulabschluss anstreben, gibt es durch eine Kooperation des Studierendenwerks mit der Initiative Arbeiterkind.de zusätzliche Fördermittel.Info hier