FAQs
FAQs Studijobs
Hier haben wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema Studijobs für euch zusammen gestellt.
Du kannst dich hier registrieren.
Nach der Registrierung laden uns bitte deine aktuelle Studienbescheinigung hoch, damit wir dich für die Jobsuche freischalten können.
Hinweise zur Freischaltung:
Du musst deinen Account jedes Semester erneut freischalten lassen, in dem du uns eine aktuelle Studienbescheinigung für das Folgesemester hochlädst.
Weitere Unterlagen zur Sozialversicherung bringe bitte deinem potenziellen Arbeitgeber vor der Einstellung mit.
Hinweise für Studierende zur Vorlage der sozialversicherungsrechtlichen Unterlagen bei einer Einstellung:
Wenn du deutsche/r Staatsangehörige/r bist:
- Aktuelle Studienbescheinigung
Wenn du einem EU/EWR-Staat angehörst:
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Wenn du einem Nicht-EU-/ Nicht-EWR-Staat angehörst:
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Reisepass
- Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder eAT-Karte mit Zusatzblatt
Alle! Wir bekommen täglich die unterschiedlichsten Angebote: kurz- oder längerfristige, mit oder ohne Vorkenntnisse, im Lager, im Einzelhandel, im Büro.
Nach der Registrierung hier.
Die Jobvermittlung des Studierendenwerks steht Studierenden und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kostenlos zur Verfügung.
Neu seit 01.01.2019
Studierende aus EU-Ländern, die in Deutschland jobben möchten, müssen sich vor einer Arbeitsaufnahme in Deutschland krankenversichern. Eine bereits bestehende Krankenversicherung im Heimatland gilt bei deutschen Arbeitsverhältnissen nicht.
Wichtiger Hinweis für Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz:
Wenn du in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten, musst du deinen bisherigen ausländischen Träger der Sozialversicherung (Krankenkasse) vorher darüber informieren. Dort erfährst du, wie sich eine Beschäftigung bzw. ein Minijob auf deine soziale Absicherung auswirkt.
Du benötigst eine eAT-Karte mit Zusatzblatt oder einen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung für einen Zeitraum von 120 ganzen oder 240 halben Tagen. Du musst für den Arbeitgeber einen Nachweis führen, ob und wie du die 120 ganzen oder 240 halben Tage in Anspruch genommen haben.
Bitte beachten: Als halber Arbeitstag sind Beschäftigungen bis zu einer Höchstdauer von vier Stunden anzusehen, wenn die regelmäßige Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten in dem Betrieb acht Stunden beträgt. Die Höchstdauer ist fünf Stunden, wenn die regelmäßige Arbeitszeit zehn Stunden beträgt. Ohne zeitliche Einschränkungen sind studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder einer hochschulnahen Einrichtung (z.B. Studierendenwerk) möglich. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten bleiben von der Genehmigung der Arbeitsbehörde abhängig!
Informationen zur elektronischen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte) findest du auf:
Service A-Z - www.freiburg.de - Rathaus und Service/Service/Service A-Z - Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wochenendarbeit und Nachtschichten zählen nicht mit.
Ausführliche Informationen findest du z. B. auf der Homepage der AOK.
Sobald du Einkünfte bis zu 450 € monatlich erzielst, werden Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 3,6 % für dich fällig. Der Anteil des Arbeitgebers liegt bei 18,6 %. Bis zu einem Betrag von maximal 450 € kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Eine kurzfristige Beschäftigung kannst du für 3 Monate oder 70 Tage im Jahr ausüben. Die Beschäftigung darf nicht regelmäßig und über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden.
Eine geringfügige Beschäftigung unterliegt keiner zeitlichen Grenze, du darfst allerdings nicht über 520 € im Monat verdienen.
Du kannst sowohl eine geringfügige als auch eine kurzfristige Beschäftigung nebeneinander ausüben.
Du darfst als BAföG-Empfägerin oder -Empfänger nicht mehr als 5.400 € pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen wenn du nicht verheiratet bist und kein Kind hast.
Kindergeld, das deine Eltern für dich beziehen, wird gestrichen, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht länger in einer Berufsausbildung (z.B. Studium) befinden. Für bestimmte Fälle bestehen Ausnahmeregelungen. Der Anspruch für Masterstudierende entfällt, wenn du regelmäßig über 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bei weiteren Fragen wende dich bitte an die Familienkasse.
Sozialversicherungsnachweis, Name der Krankenkasse, Bankverbindung, Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug und/oder Steueridentifikationsnummer, Studierendenausweis.
Bei internationalen Studierenden aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern auch die eAT-Karte mit Zusatzblatt mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung bzw. Arbeitserlaubnis.
Eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug erhälst du beim zuständigen Finanzamt.
Einen Gewerbeschein bekommst du im Bürgerbüro, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
Du bekommst das Gesundheitszeugnis beim Staatlichen Gesundheitsamt Freiburg, Sautierstr. 28, 79104 Freiburg
Öffnungszeiten bitte telefonisch erfragen unter: 0761/21870
Du musst beachten, dass du eine Unfallversicherung abschließen musst, deine Krankenkasse ist nicht für Arbeitsunfälle zuständig. Die Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit musst du dem Finanzamt (Einkommensteuerbescheid) angeben.
Wenn du während des Urlaubssemesters arbeitest bedeutet das, dass du Beiträge zur Sozialversicherung zahlen musst.
Wir können dir immer nur drei Stellenangebote gleichzeitig aushändigen, da unsere Jobs auch bei den anderen Studierenden sehr begehrt sind. Sobald uns deine Rückmeldung vorliegt, dass das Bewerbungsverfahren noch läuft, kannst du weitere Angebote anfordern.
Wir bemühen uns, deine Anfragen umgehend zu bearbeiten. Zu manchen Zeiten ist der Ansturm allerdings sehr groß und du musst unter Umständen etwas warten.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Stellenangebote rund um die Uhr online zu stellen. Bestimmte Zeiten gibt es nicht.