Studienstarthilfe
Jetzt die Studienstarthilfe beantragen!
Die Studienstarthilfe gemäß § 56 BAföG ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 €, der für Erstsemesterstudierende aus einkommensschwachen Haushalten gedacht ist.
Der Antrag kann ausschließlich digital und bis spätestens zwei Monate nach Beginn des ersten Semesters gestellt werden: www.bafoeg-digital.de.
Ziel der Studienstarthilfe ist es, mögliche Hürden bei der Entscheidung für ein Studium zu verringern. Das Geld soll für typische Ausgaben verwendet werden, die mit dem Studienstart verbunden sind, wie zum Beispiel für den Semesterbeitrag, die Mietkaution oder ein Notebook.
Die Studienstarthilfe kannst du einmalig und unabhängig vom BAföG beantragen. Sie wird nicht auf das BAföG angerechnet. Das BAföG wird für den monatlichen Lebensunterhalt und die Ausbildung gezahlt.
Voraussetzungen
Um die Studienstarthilfe erhalten zu können, musst du
- jünger als 25 Jahre sein
- erstmals an einer Hochschule in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert sein
- nachweisen, dass du im Monat vor Studienbeginn Empfänger*in einer der folgenden Sozialleistungen warst:
- Wohngeld (Bezug selbst oder als Haushaltsmitglied)
- Kinderzuschlag (Bezug selbst oder durch Eltern; nicht zu verwechseln mit dem „Kindergeld“!)
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt oder bei Erwerbsminderung oder SGB XIV: Opfer/ Hinterbliebene bei Gewalttaten, Vernachlässigung oder Impfschäden)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Weiterhin können junge Menschen die Studienstarthilfe beantragen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmebeiträge leisten müssen.
ACHTUNG: Der Online-Antrag über das Antragsportal BAföG Digital muss die folgenden zwei Anlagen enthalten.
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Bescheinigung, aus der sich der Bezug einer der oben genannten Sozialleistungen im Vormonat des Studienbeginns ergibt
Aktualisierungsantrag
Stell einen Aktualisierungsantrag fürs BAföG, falls sich an dem Einkommen deiner/s Eltern/Ehepartners etwas verändert hat! Auch, wenn du bisher kein BAföG erhalten hast: Stell einen Antrag! Das ist jetzt auch digital möglich, den Link dazu findest du im Infokasten.
Unsere allgemeine BAföG-Beratung kümmert sich um deine schriftlichen Anliegen und beantwortet deine Fragen. Kontaktdaten sind im Infokasten zu finden.